Answers to Your Questions About Passenger Rights.
Frequently Asked Questions – Everything You Need to Know
Whether it’s a flight delay, cancellation, or lost luggage – here you’ll find clear answers about your rights and how Meine Fluggastrechte helps you enforce your claims.
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Frequently Asked Questions
Have questions about your passenger rights or the claim process? Find the answers you need here!
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden?
Ja, nach EU-VO 261/2004 besteht ab 3 Stunden Ankunftsverspätung grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Höhe: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km), 600 € (> 3.500 km, wenn Abflug/Ankunft unter EU-Regel fällt).
Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände (z. B. Unwetter, politische Unruhen, Luftraumsperrungen). Normale Technikdefekte sind keine außergewöhnlichen Umstände.
Gilt EU-Fluggastrecht auch bei Nicht-EU-Airlines?
Ja, wenn der Abflug in der EU startet. Bei Flügen in die EU gilt es nur, wenn die Airline aus der EU/EWR/Schweiz stammt.
Welche Entschädigungssummen gibt es genau?
- Bis 1.500 km: 250 €
- 1.500–3.500 km: 400 €
- > 3.500 km: 600 € (bei EU-Regime)
Die Distanz bezieht sich auf die Großkreisentfernung der Reise (inkl. Umstiege).
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
- Schweres Wetter (Gewitter, Sturm, Schnee, Vulkanasche)
- Luftraumsperrungen/ATC-Entscheidungen
- Sicherheitsrisiken/medizinische Notfälle
Nicht außergewöhnlich: übliche Technikdefekte, Crew-Engpässe, organisatorische Probleme.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu den aussergewöhnlichen Umständen.
Habe ich Anspruch auf Verpflegung & Betreuung bei Wartezeit?
Ja. Abhängig von Strecke und Dauer muss die Airline Getränke, Snacks/Mahlzeiten, zwei kostenlose Telefonate/E-Mails sowie bei Bedarf Hotel + Transfer bereitstellen.
Mein Flug wurde annulliert – was sind meine Optionen?
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb 7 Tage oder
- Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- Umbuchung zu einem späteren Wunschtermin (nach Verfügbarkeit)
Zudem kann eine Ausgleichszahlung fällig werden, außer bei rechtzeitiger Information/außergewöhnlichen Umständen.
Wann gibt es trotz Annullierung keine Ausgleichszahlung?
Wenn die Airline
- >14 Tage vorher informiert hat, oder
- 7–14 Tage vorher informiert und eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten hat, oder
- <7 Tage vorher informiert und eine fast gleichwertige Ersatzbeförderung bot,
oder bei außergewöhnlichen Umständen.
Downgrade in eine niedrigere Klasse – Entschädigung?
Ja. Oft Rückerstattung (Richtwerte):
- 30 % des Ticketpreises (bis 1.500 km)
- 50 % (1.500–3.500 km)
- 75 % (> 3.500 km)
Erhalte ich Kostenersatz (z. B. Hotel/Verpflegung), wenn die Airline nichts stellt?
Ja, angemessene Eigenaufwendungen sind erstattungsfähig. Tipp: Belege sammeln, sachlich notwendige Kosten wählen.
Zählt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Es kommt darauf an. 🙂 Häufig ja, wenn extern (Flughafen-/ATC-Streik). Bei Airline-internen Streiks ist die Lage differenziert; Gerichte haben teils keinen außergewöhnlichen Umstand angenommen. Wir prüfen gerne Ihren Einzelfall.
Sollte ich statt Geld einen Gutschein akzeptieren?
Nur wenn freiwillig. Wir empfehlen Auszahlung – Vouchers können befristet/gebunden sein.
Gilt das auch für Geschäftsreisen/Diensttickets?
Ja. Anspruch hat die/der Reisende, nicht der Zahler. Im Unternehmen sollte intern geklärt sein, wer die Zahlung erhält.
Gilt EU-261 auch für Kinder/Babys?
Ja, bei eigenem Sitzplatz/entgeltlicher Beförderung. Bei Infant-Tarifen ohne Sitz oft kein Ausgleichsanspruch.
Was, wenn Airline nicht reagiert?
Nach Fristablauf: Meine-Fluggastrechte.de beauftragen und ggf. zusammen gerichtlich vorgehen.
Bekomme ich zusätzlich Schadensersatz (z. B. entgangene Termine)?
Möglich, aber separat und strenger zu begründen (konkret nachweisbarer Schaden). EU-261-Zahlung ist pauschal und unabhängig davon.
Gilt das bei „Codeshare“ – wer ist verantwortlich?
Anspruchsgegner ist stets die ausführende Fluggesellschaft (Operating Carrier), nicht zwangsläufig die auf dem Ticket genannte.
Was ist mit Gepäckproblemen – ist das hier geregelt?
Gepäck (Verspätung/Verlust/Beschädigung) fällt unter das Montrealer Übereinkommen, nicht EU-261. Es gelten kurze Fristen (z. B. Schadenanzeige binnen 7 Tagen).
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden?
Ja, nach EU-VO 261/2004 besteht ab 3 Stunden Ankunftsverspätung grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Höhe: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km), 600 € (> 3.500 km, wenn Abflug/Ankunft unter EU-Regel fällt).
Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände (z. B. Unwetter, politische Unruhen, Luftraumsperrungen). Normale Technikdefekte sind keine außergewöhnlichen Umstände.
Gilt EU-Fluggastrecht auch bei Nicht-EU-Airlines?
Ja, wenn der Abflug in der EU startet. Bei Flügen in die EU gilt es nur, wenn die Airline aus der EU/EWR/Schweiz stammt.
Welche Entschädigungssummen gibt es genau?
- Bis 1.500 km: 250 €
- 1.500–3.500 km: 400 €
- > 3.500 km: 600 € (bei EU-Regime)
Die Distanz bezieht sich auf die Großkreisentfernung der Reise (inkl. Umstiege).
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
- Schweres Wetter (Gewitter, Sturm, Schnee, Vulkanasche)
- Luftraumsperrungen/ATC-Entscheidungen
- Sicherheitsrisiken/medizinische Notfälle
Nicht außergewöhnlich: übliche Technikdefekte, Crew-Engpässe, organisatorische Probleme.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu den aussergewöhnlichen Umständen.
Habe ich Anspruch auf Verpflegung & Betreuung bei Wartezeit?
Ja. Abhängig von Strecke und Dauer muss die Airline Getränke, Snacks/Mahlzeiten, zwei kostenlose Telefonate/E-Mails sowie bei Bedarf Hotel + Transfer bereitstellen.
Mein Flug wurde annulliert – was sind meine Optionen?
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb 7 Tage oder
- Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- Umbuchung zu einem späteren Wunschtermin (nach Verfügbarkeit)
Zudem kann eine Ausgleichszahlung fällig werden, außer bei rechtzeitiger Information/außergewöhnlichen Umständen.
Wann gibt es trotz Annullierung keine Ausgleichszahlung?
Wenn die Airline
- >14 Tage vorher informiert hat, oder
- 7–14 Tage vorher informiert und eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten hat, oder
- <7 Tage vorher informiert und eine fast gleichwertige Ersatzbeförderung bot,
oder bei außergewöhnlichen Umständen.
Downgrade in eine niedrigere Klasse – Entschädigung?
Ja. Oft Rückerstattung (Richtwerte):
- 30 % des Ticketpreises (bis 1.500 km)
- 50 % (1.500–3.500 km)
- 75 % (> 3.500 km)
Erhalte ich Kostenersatz (z. B. Hotel/Verpflegung), wenn die Airline nichts stellt?
Ja, angemessene Eigenaufwendungen sind erstattungsfähig. Tipp: Belege sammeln, sachlich notwendige Kosten wählen.
Zählt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Es kommt darauf an. 🙂 Häufig ja, wenn extern (Flughafen-/ATC-Streik). Bei Airline-internen Streiks ist die Lage differenziert; Gerichte haben teils keinen außergewöhnlichen Umstand angenommen. Wir prüfen gerne Ihren Einzelfall.
Sollte ich statt Geld einen Gutschein akzeptieren?
Nur wenn freiwillig. Wir empfehlen Auszahlung – Vouchers können befristet/gebunden sein.
Gilt das auch für Geschäftsreisen/Diensttickets?
Ja. Anspruch hat die/der Reisende, nicht der Zahler. Im Unternehmen sollte intern geklärt sein, wer die Zahlung erhält.
Gilt EU-261 auch für Kinder/Babys?
Ja, bei eigenem Sitzplatz/entgeltlicher Beförderung. Bei Infant-Tarifen ohne Sitz oft kein Ausgleichsanspruch.
Was, wenn Airline nicht reagiert?
Nach Fristablauf: Meine-Fluggastrechte.de beauftragen und ggf. zusammen gerichtlich vorgehen.
Bekomme ich zusätzlich Schadensersatz (z. B. entgangene Termine)?
Möglich, aber separat und strenger zu begründen (konkret nachweisbarer Schaden). EU-261-Zahlung ist pauschal und unabhängig davon.
Gilt das bei „Codeshare“ – wer ist verantwortlich?
Anspruchsgegner ist stets die ausführende Fluggesellschaft (Operating Carrier), nicht zwangsläufig die auf dem Ticket genannte.
Was ist mit Gepäckproblemen – ist das hier geregelt?
Gepäck (Verspätung/Verlust/Beschädigung) fällt unter das Montrealer Übereinkommen, nicht EU-261. Es gelten kurze Fristen (z. B. Schadenanzeige binnen 7 Tagen).
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden?
Ja, nach EU-VO 261/2004 besteht ab 3 Stunden Ankunftsverspätung grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Höhe: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km), 600 € (> 3.500 km, wenn Abflug/Ankunft unter EU-Regel fällt).
Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände (z. B. Unwetter, politische Unruhen, Luftraumsperrungen). Normale Technikdefekte sind keine außergewöhnlichen Umstände.
Gilt EU-Fluggastrecht auch bei Nicht-EU-Airlines?
Ja, wenn der Abflug in der EU startet. Bei Flügen in die EU gilt es nur, wenn die Airline aus der EU/EWR/Schweiz stammt.
Welche Entschädigungssummen gibt es genau?
- Bis 1.500 km: 250 €
- 1.500–3.500 km: 400 €
- > 3.500 km: 600 € (bei EU-Regime)
Die Distanz bezieht sich auf die Großkreisentfernung der Reise (inkl. Umstiege).
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
- Schweres Wetter (Gewitter, Sturm, Schnee, Vulkanasche)
- Luftraumsperrungen/ATC-Entscheidungen
- Sicherheitsrisiken/medizinische Notfälle
Nicht außergewöhnlich: übliche Technikdefekte, Crew-Engpässe, organisatorische Probleme.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu den aussergewöhnlichen Umständen.
Habe ich Anspruch auf Verpflegung & Betreuung bei Wartezeit?
Ja. Abhängig von Strecke und Dauer muss die Airline Getränke, Snacks/Mahlzeiten, zwei kostenlose Telefonate/E-Mails sowie bei Bedarf Hotel + Transfer bereitstellen.
Mein Flug wurde annulliert – was sind meine Optionen?
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb 7 Tage oder
- Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- Umbuchung zu einem späteren Wunschtermin (nach Verfügbarkeit)
Zudem kann eine Ausgleichszahlung fällig werden, außer bei rechtzeitiger Information/außergewöhnlichen Umständen.
Wann gibt es trotz Annullierung keine Ausgleichszahlung?
Wenn die Airline
- >14 Tage vorher informiert hat, oder
- 7–14 Tage vorher informiert und eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten hat, oder
- <7 Tage vorher informiert und eine fast gleichwertige Ersatzbeförderung bot,
oder bei außergewöhnlichen Umständen.
Downgrade in eine niedrigere Klasse – Entschädigung?
Ja. Oft Rückerstattung (Richtwerte):
- 30 % des Ticketpreises (bis 1.500 km)
- 50 % (1.500–3.500 km)
- 75 % (> 3.500 km)
Erhalte ich Kostenersatz (z. B. Hotel/Verpflegung), wenn die Airline nichts stellt?
Ja, angemessene Eigenaufwendungen sind erstattungsfähig. Tipp: Belege sammeln, sachlich notwendige Kosten wählen.
Zählt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Es kommt darauf an. 🙂 Häufig ja, wenn extern (Flughafen-/ATC-Streik). Bei Airline-internen Streiks ist die Lage differenziert; Gerichte haben teils keinen außergewöhnlichen Umstand angenommen. Wir prüfen gerne Ihren Einzelfall.
Sollte ich statt Geld einen Gutschein akzeptieren?
Nur wenn freiwillig. Wir empfehlen Auszahlung – Vouchers können befristet/gebunden sein.
Gilt das auch für Geschäftsreisen/Diensttickets?
Ja. Anspruch hat die/der Reisende, nicht der Zahler. Im Unternehmen sollte intern geklärt sein, wer die Zahlung erhält.
Gilt EU-261 auch für Kinder/Babys?
Ja, bei eigenem Sitzplatz/entgeltlicher Beförderung. Bei Infant-Tarifen ohne Sitz oft kein Ausgleichsanspruch.
Was, wenn Airline nicht reagiert?
Nach Fristablauf: Meine-Fluggastrechte.de beauftragen und ggf. zusammen gerichtlich vorgehen.
Bekomme ich zusätzlich Schadensersatz (z. B. entgangene Termine)?
Möglich, aber separat und strenger zu begründen (konkret nachweisbarer Schaden). EU-261-Zahlung ist pauschal und unabhängig davon.
Gilt das bei „Codeshare“ – wer ist verantwortlich?
Anspruchsgegner ist stets die ausführende Fluggesellschaft (Operating Carrier), nicht zwangsläufig die auf dem Ticket genannte.
Was ist mit Gepäckproblemen – ist das hier geregelt?
Gepäck (Verspätung/Verlust/Beschädigung) fällt unter das Montrealer Übereinkommen, nicht EU-261. Es gelten kurze Fristen (z. B. Schadenanzeige binnen 7 Tagen).
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Clear Passenger Rights: Full Compensation!
“With me, you’ll have clarity from the outset about the prospects of success in your specific case. If you wish, I’ll be happy to represent your interests, even in court if necessary. I stand behind this with my good name and experience.”
Her