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Wenn Ihr Flug gecancelt oder gestrichen wird. 

Anullierung Ihres Flugs – Ihre Rechte

Flug gestrichen? Kein Grund zum Ärgern – Sie haben meist Anspruch auf Erstattung, Ersatzflug oder Entschädigung.

Was tun, wenn mein Flug annulliert wurde?

1. Ihre Rechte bei Flugstreichung und Annullierung

Bei einer Flugannullierung oder Flugstreichung haben Sie folgende Ansprüche:

  • Volle Erstattung des Ticketpreises

Sie können den gesamten Ticketpreis zurückfordern.

  • Anderweitige Beförderung zum Zielort

Die Airline muss Ihnen eine alternative Reisemöglichkeit anbieten.

  • Flugentschädigung bis zu 600 Euro

Voraussetzung: Sie wurden weniger als zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert.

Ausnahme: Die Annullierung erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände.

Wichtige Hinweise

Vorverlegung des Fluges: Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde gilt rechtlich ebenfalls als Annullierung.
Informationszeitpunkt: Der Zeitpunkt, zu dem Sie von der Annullierung in Kenntnis gesetzt werden, beeinflusst Ihre Ansprüche.

2. Flugannullierung – Die Details

Für die Berechnung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, wann Sie als Flugreisender von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter über die Annullierung des Fluges informiert wurden.

2.1 Info mehr als 14 Tage vor geplantem Abflug

Wenn die Fluggesellschaft länger als 14 Tage vor der geplanten Reise den gebuchten Flug annulliert, bestehen zwar keine Ansprüche auf die pauschale Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung (250€ / 400 € / 600 €), die Fluggesellschaft muss sich aber in jedem Fall um eine Ersatzbeförderung bemühen.

Macht die Fluggesellschaft ein Angebot eines Alternativfluges, sollten Sie sich die Details genau anschauen und ggf. mit dem Mitarbeiter Ihrer Airline besprechen. Meist bucht dieser das neue Ticket direkt für Sie. Sagt Ihnen das Angebot Ihrer Airline nicht zu, können Sie den Ersatzflug selbständig buchen. Lassen Sie sich dann das Einverständnis für ein selbständiges Buchen zu Beweiszwecken schriftlich geben, damit es später bei der Erstattung keine Probleme gibt.

Kommt die Airline der Verpflichtung zur Beschaffung einer Ersatzbeförderung nicht nach, können Sie (am besten mit vorheriger Fristsetzung gegenüber der Fluggesellschaft) selbst einen Flug buchen und die Mehrkosten bei der Airline, die den Flug storniert hat, geltend machen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann zwar zeitaufwendig sein, die Chancen, Ihre Forderung durchzusetzen, sind dennoch sehr hoch, insbesondere mit anwaltlicher Unterstützung. Die Fluggesellschaft muss in diesen Fällen entweder das ursprünglich gebuchte Ticket erstatten oder – wenn der angemessene Ersatzflug teurer war – das teurere Ersatzticket.

Mein Rat:

1. Prüfen Sie die Information der Airline über die Annullierung genau, denn meiner Erfahrung nach versuchen manche Airlines im Nachhinein, z.B. Werbe-Emails als rechtzeitige Information über die Annullierung zu deklarieren.

2. Lassen Sie sich dann das Einverständnis für ein selbständiges Buchen zu Beweiszwecken schriftlich geben, damit es später bei der Erstattung keine Probleme gibt. Am besten mit vorheriger Fristsetzung gegenüber der Fluggesellschaft.

2.2 Info weniger als 14 Tage vor geplantem Abflug

Flugentschädigung

Annulliert die Airline Ihren Flug innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Hinflug, haben Sie, neben der Erstattung der Ticketkosten, zusätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 € bei Flügen bis zu 1.500 km Flugentfernung, 400€ bei Flügen bis zu 3.500 km Flugentfernung und 600€ bei Flügen mit einer größeren Entfernung. Dies gilt immer dann, wenn kein aussergewöhnlicher Umstand vorliegt.

3. Betreuung während der Wartezeit

Hotel und Verpflegung

Entscheiden Sie sich für einen späteren Flug, ist die Airline verpflichtet, während der Wartezeit für Ihre Betreuung zu sorgen.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen bereit zu stellen. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Falls die Airline das nicht von sich aus macht, fragen Sie nach, wie hoch die Pauschalen für Essen und Trinken sind.  Außerdem muss Ihnen die Airline anbieten, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Oft reicht es, wenn die Airline Ihnen einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.

Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft für eine  Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer dahin und zurück aufkommen (Art. 9 Abs. 1b und c Flug-VO). Falls Sie mehrere Nächte warten müssen, bis ein anderer Flug geht, muss die Airline auch mehrere Übernachtungen in einem Hotel übernehmen.
Müssen Sie mehrere Nächte warten, bis Ihr Ersatzflug geht, muss die Airline auch die zusätzlichen Hotelübernachtungen bezahlen. In der Regel organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Sie. Bietet sie nichts an, fragen Sie nach den Erstattungs­pauschalen, falls Sie Unterkunft und Verpflegung selbst organisieren.