KONTAKT

Contact US

07121 - 696 27 36

Bis zu 600€ Entschädigung pro Passagier. 

Flugverspätung. Das sind Ihre Rechte. 

Bei Verspätung Ihres Fluges stehen Ihnen oft Entschädigung und weitere Leistungen zu. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt Ihre Rechte.

1. Das Wichtigste in Kürze

Kommt Ihr Flug mit über 3 Stunden Verspätung am Ziel an, ist die Airline in der Regel verpflichtet, die betroffenen Fluggäste zu entschädigen.
Nach der EU-Verordnung hängt die Entschädigung jedes Fluggastes von der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen ab. Wichtig ist das vor allem bei Flügen mit mehreren Teilstrecken

Zusätzlich können Sie einen Anspruch auf folgende Leistungen haben:

  • Rücktritt oder alternative Beförderung: Flugpreiserstattung oder anderweitige Beförderung.
  • Betreuungsleistungen: Mahlzeiten und Getränke je nach Dauer der Verspätung, Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonieren, Faxen und Versand von E-Mails.
  • Unterstützungsleistungen: Hotelunterbringung sowie Beförderung vom Flughafen zur Unterbringung.

2. Verspätung

Ab wann liegt eine Flugverspätung vor?

Nach dem EU-Fluggastrecht (Verordnung 261/2004) steht Reisenden bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Entscheidend ist dabei nicht der Abflug, sondern die Ankunftszeit am Zielflughafen – genauer gesagt: der Moment, in dem die Kabinentür geöffnet wird und Passagiere aussteigen dürfen.

Liegen außergewöhnliche Umstände vor – etwa schlechtes Wetter oder Sicherheitsrisiken –, haftet die Fluggesellschaft nicht. In allen anderen Fällen lohnt es sich, die Ankunftszeit zu dokumentieren, um den Anspruch belegen zu können.

Mehr über aussergewöhnliche Umstände und Entscheidungen deutscher Gerichte dazu.

3. Höhe der Entschädigung

Für die Bemessung der Verspätung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Abfluges, sondern allein auf den Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen an.

Folgende Entschädigung steht Ihnen unter Umständen bei Flugverspätung zu:

  • 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung bis zu 1.500 km
  • 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km
  • 400€ bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und weniger als 3.500 km Entfernung
  • 600€ bei allen Flügen über 3500 km, die nicht innergemeinschaftlich sind

Maßgeblich ist immer der letzte Zielort. Als Ankunftszeit gilt laut Europäischem Gerichtshof der Moment, in dem die Kabinentür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen dürfen.

Unter gewissen Bedingungen kann die Fluggesellschaft die Flugentschädigung um 50% kürzen, sofern sie einen akzeptablen Alternativflug angeboten hat und dieser, je nach Entfernung, nicht mehr als 2 – 4 Stunden Verspätung hatte.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz um die um die sogenannte „Luftlinie“ handelt. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Route des Fluges ändert, weil das Flugzeug beispielsweise umgeleitet wird. Die Entfernung Ihres Fluges können Sie über diesen Entfernungsrechner ermitteln.

Das Recht auf Flugentschädigung ist ein persönliches Recht, es steht dem Fluggast zu und nicht dem, der gebucht hat. Dies ist z.B. relevant bei Geschäftsreisen, bei denen meist der Arbeitgeber die Flugreise für den Mitarbeiter gebucht und bezahlt hat. Hier sollten Sie Sie Ihre Reisekostenrichtlinie prüfen, denn manche Arbeitgeber lassen sich dieses Recht abtreten.

Ein Recht auf Entschädigung haben auch (Klein)-Kinder, sofern diese nicht kostenlos befördert wurden. So kann eine 4-köpfige Familie mit zwei kleinen Kindern, deren Flug nach New York mehr als 3 Stunden Verspätung hatte, einen Anspruch von 4 Mal 600€ = 2.400€ haben. Und dies unabhängig vom Ticketpreis. Wir haben immer wieder diese Fälle.

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an oder stöbern Sie durch die häufigsten Fragen und Antworten.

4. Weitere Ansprüche

Zusätzlich zu einer Entschädigung bei Flugverspätung können noch weitere Ansprüche vorliegen. Unter gewissen Umständen haben Fluggäste das Recht auf (zusätzliche) Erstattung der Ticketkosten oder weitere Schadensersatzansprüche.

Macht der verspätete Flug für Sie keinen Sinn mehr, zum Beispiel weil Sie Ihr Ziel nicht rechtzeitig erreichen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen oder

  • Rückflug zum Startort so früh wie möglich.

Statt zu warten, können Sie verlangen, dass die Airline Sie auf anderem Weg an Ihr Ziel bringt – zum Beispiel mit einem Ersatzflug oder, falls nötig, mit Bahn oder Bus.

Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen

Ansprüche nach EU-Verordnung 261/2004

Betreuungsleistungen

Mahlzeiten, Getränke & Kommunikation
≤ 1.500 km
ab 2 Stunden Verspätung bei Abflug
1.500–3.500 km
ab 3 Stunden Verspätung bei Abflug
> 3.500 km
ab 4 Stunden Verspätung bei Abflug

Ausgleichszahlungen

Bei Verspätung über 3 Stunden
250 €
≤ 1.500 km
ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft
400 €
1.500–3.500 km
ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft
600 €
> 3.500 km
ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft

Zusätzliche Ansprüche

Bei über 5 Stunden Verspätung beim Abflug haben Sie Anspruch auf:

  • Vollständige Ticketrückerstattung
  • Hotelunterbringung (bei Übernachtung)
  • Transferkosten (Hotel ↔ Flughafen)

Sichern Sie sich Ihre Rechte

Mit unseren Checklisten sind Sie optimal vorbereitet

Zu den Checklisten

5. Der Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben rechtzeitig am Flughafen eingecheckt.
  • Sie sind mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen.
  • Die Verspätung liegt nicht länger als 3 Jahre zurück.
    → Bis zum 31.12.2025 können Sie Ansprüche rückwirkend ab 01.01.2022 geltend machen.
  • Die Airline trägt die Verantwortung für die Verspätung (z. B. technische Störung).
  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet – unabhängig von der Fluggesellschaft –
    oder in der EU gelandet, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat.

6. Wie sichere ich meine Ansprüche aufgrund der Verspätung?

  • Lassen Sie sich den Grund der Verspätung bestätigen.
  • Machen Sie Fotos von der Anzeigetafel.
  • Bewahren Sie Tickets und allen Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft auf.
  • Bewahren Sie alle Belege auf (z. B. Essen, Getränke am Flughafen, Hotelrechnung).
  • Notieren Sie die genaue Ankunftszeit (Zeitpunkt der Türöffnung am Ziel).
  • Bitten Sie Mitreisende, als Zeugen aufzutreten, und notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten.
Ihre Anwältin für Fluggastrechte, Simone C. Braun aus Reutlingen empfiehlt

7. Meine Empfehlung

Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend!

Um Kosten zu sparen, machen Sie Ihren Anspruch zunächst selbst geltend. Passende Musterschreiben habe ich für Sie vorbereitet. Falls die Airline Ihren berechtigten Anspruch ablehnt, setze ich Ihre Rechte für Sie durch. Damit Sie die volle Entschädigung von bis zu 600€ pro Person erhalten!